Girls'Day in Schleswig-Holstein
Der Girls'Day wird in Schleswig-Holstein nach bundesweitem Vorbild durchgeführt.
Schulisches
Für die teilnehmenden Mädchen wird dieser Tag als schulische Veranstaltung im Sinne von Betriebserkundungen eingeordnet, aus versicherungstechnischen Gründen muss ein Antrag an die Schulleitung eingereicht werden. Im Anschluss an die Veranstaltung ist die Teilnahmebestätigung in der Schule abzugeben.
Es ist darauf zu achten, dass Mädchen nur Berufsfelder kennenlernen, in denen überwiegend Männer arbeiten. Wenn dieses Kriterium erfüllt ist, wird empfohlen einem Freistellungsantrag stattzugeben. Eine Beschränkung auf einzelne Jahrgangsstufen ist nicht wünschenswert, obliegt allerdings der Schulleitung.
Versicherung
Wenn der Girls'Day als Schulveranstaltung durchgeführt wird, sind die Schülerinnen über die Schule gesetzlich unfallversichert. Ist das besuchte Angebot im Girls'Day-Radar auf der offiziellen Website www.girls-day.de eingetragen, sind die Mädchen über eine zusätzliche, sog. subsidiäre Versicherung unfallversichert, die greift, falls es sich nicht um eine Schulveranstaltung handelt.
Bei Personen- und Sachschäden in dem besuchten Betrieb oder der besuchten Einrichtung haftet normalerweise die Familienhaftpflicht. Auch hier gilt: ist das besuchte Angebot im Girls'Day-Radar eingetragen, sind die Mädchen zusätzlich versichert, wenn es keine Familienhaftpflicht gibt.