Beratung

Wie können wir helfen?

WhatsApp

Mo – Fr von 14 – 16 Uhr

WhatsApp starten

Hinweis: Nur Nachrichten, die in der Zeit von Mo – Fr zwischen 14 und 16 Uhr bei uns ankommen, werden beantwortet. Deine Daten (Telefonnummer und Chat-Verlauf) bei uns werden von uns nach 24 Stunden gelöscht.

Wenn du uns über WhatsApp kontaktierst, beachte bitte, dass WhatsApp deine Daten (Texte, Fotos, Videos & Sprachnachrichten) auf Servern in den USA speichert. WhatsApp verschlüsselt alle Nachrichten, sodass sie in der Regel nicht von Dritten gelesen werden können. Weitere Infos findest du in unserer Datenschutzerklärung.

Wenn du dies nicht verstehst oder damit nicht einverstanden bist, nutze bitte unsere Hotline.

WhatsApp

Mo – Fr von 14 – 16 Uhr

Telefon

0521.106 7357 oder 0521.106 7354
(Mo – Fr von 9:00 – 16:00 Uhr)

E-Mail

info@girls-day.de

Rechtliches + Organisatorisches

Versicherung

Unfallversicherung

Wird in Ihrem Bundesland die Teilnahme am Girls'Day als Schulveranstaltung gewertet oder stufen die Schulen der teilnehmenden Mädchen dies so ein, dann sind die Schülerinnen über die Schule gesetzlich unfallversichert. Bei jedem Unfall – Wegeunfall oder am Veranstaltungsort – wenden Sie sich bitte unverzüglich an das Schulsekretariat der betreffenden Schülerin. Die Schulen halten Formblätter zur Unfallmeldung bereit. Ist das Angebot im Girls'Day-Radar auf unserer Website eingetragen, dann sind die Mädchen auf jeden Fall zusätzlich zur Schule über eine subsidiäre Versicherung durch die bundesweite Koordinierungsstelle unfallversichert. Diese haftet dann, wenn es sich nicht um eine Schulveranstaltung handelt.

Haftpflichtversicherung

Die Teilnehmerinnen sind am Girls'Day in der Regel über ihre Familie haftpflichtversichert. Ist das Angebot im Girls'Day-Radar auf unserer Website eingetragen, dann sind die Mädchen auf jeden Fall über einen subsidiären Haftpflichtschutz haftpflichtversichert. Dieser greift dann, wenn keine Familienhaftpflicht vorhanden ist.

Aufsichtspflicht

Was muss beachtet werden?

Während der Veranstaltung nehmen die Unternehmen und Organisationen bzw. die Betreuerinnen und Betreuer der Teilnehmerinnen am Aktionstag die Aufsichtspflicht wahr. Diese richtet sich nach den bestehenden Bestimmungen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung, die für die jeweilige Organisation und für die jeweiligen betrieblichen Verhältnisse gelten.

Schulfreistellung

Sind die Mädchen am Girls'Day vom Unterricht freigestellt?

In fast allen Bundesländern empfehlen die Kultusministerien die Teilnahme am Mädchen-Zukunftstag für alle Schülerinnen ab der 5. Klasse.

Der Girls'Day gilt als zusätzlicher und sinnvoller Baustein innerhalb der Programme und Aktivitäten der Schulen zur Berufsorientierung in den unterschiedlichen Jahrgangsstufen. Eine Vor- und Nachbereitung des Zukunftstages erfolgt in der Regel in der Schule. Sollte der Girls'Day nicht als Schulveranstaltung durchgeführt werden, können Schülerinnen auch individuell auf Antrag der Eltern vom Schulunterricht freigestellt werden. Das Formular "Elterninfo | Schulfreistellung" können Sie als PDF herunterladen oder kostenfrei im Materialcenter bestellen. Die Erziehungsberechtigten reichen den Antrag auf Freistellung bei der Schule ein. Diese gewährt in der Regel die Freistellung vom Unterricht.

Regelungen in den Bundesländern

In den Bundesländern ist die Schulbefreiung unterschiedlich geregelt. Hier gelangen Sie zu einer Übersicht aller Bundesländer. Weitere Informationen und Angaben zur Schulfreistellung rund um den Mädchen-Zukunftstag erhalten Sie bei den Kultusministerien.

Teilnahmebestätigung

Erhalten die Mädchen eine Teilnahmebestätigung vom Unternehmen?

Mit der Teilnahmebestätigung bestätigen die Unternehmen die Teilnahme der Schülerin an ihrem Girls'Day-Angebot.

Veröffentlichung von Fotos

Was muss beachtet werden?

Das Girls'Day-Team freut sich über Ihre Fotos vom Mädchen-Zukunftstag! Gerne veröffentlichen wir ausgewählte Bilder und Kurzberichte auf unseren Internetseiten.

Nach der neuen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) dürfen Fotos, auf denen Personen zu erkennen sind, nur noch gemacht oder veröffentlicht werden, wenn die Personen vorher schriftlich eingewilligt haben. Die Unternehmen müssen deshalb sicherstellen, dass die Fotos von den abgebildeten Mädchen (bzw. von deren Erziehungsberechtigten) freigegeben sind. Dafür kann hier eine Einwilligungserklärung als beschreibbares PDF heruntergeladen werden. Die Einwilligungserklärung erlaubt dem/der Urheber/in der Fotos und dem Kompetenzzentrum Technik-Diversity-Chancengleichheit e. V. (Bundeskoordinierungsstelle Girls'Day), die Fotos für die Öffentlichkeitsarbeit zu nutzen. 

Hinweis: Ab sofort kann die Einwilligungserklärung auch automatisiert über das Girls'Day-Konto der Unternehmen verschickt werden. 

Damit wir die Fotos veröffentlichen dürfen, benötigen wir zudem eine Freigabeerklärung vom/von der Urheber/in der Fotos. Bitte beides (Einwilligungserklärung + Freigabeerklärung) zusammen mit den Fotos vom Girls'Day senden an: dokumentation@girls-day.de.

Artikel teilen