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Mo – Fr von 14 – 16 Uhr

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Hinweis: Nur Nachrichten, die in der Zeit von Mo – Fr zwischen 14 und 16 Uhr bei uns ankommen, werden beantwortet. Deine Daten (Telefonnummer und Chat-Verlauf) bei uns werden von uns nach 24 Stunden gelöscht.

Wenn du uns über WhatsApp kontaktierst, beachte bitte, dass WhatsApp deine Daten (Texte, Fotos, Videos & Sprachnachrichten) auf Servern in den USA speichert. WhatsApp verschlüsselt alle Nachrichten, sodass sie in der Regel nicht von Dritten gelesen werden können. Weitere Infos findest du in unserer Datenschutzerklärung.

Wenn du dies nicht verstehst oder damit nicht einverstanden bist, nutze bitte unsere Hotline.

WhatsApp

Mo – Fr von 14 – 16 Uhr

Telefon

0521.106 7357 oder 0521.106 7354
(Mo – Fr von 9:00 – 16:00 Uhr)

E-Mail

info@girls-day.de

Girls'Day für alle Mädchen

Junge Frau im Rollstuhl
Foto: Andi Weiland

Der Girls'Day soll für alle Mädchen offen sein.

Mit der Option Das Angebot ist barrierefrei im Eintragformular zeigen Sie, dass Sie möglichst allen Mädchen die Teilnahme ermöglichen möchten.

Damit ein Angebot als barrierefrei gilt, müssen nicht ALLE Kriterien der Barrierefreiheit erfüllt sein. Beim Einstellen eines barrierefreien Angebots wird den Schülerinnen folgender Text angezeigt:

Wenn du begleitende Unterstützung benötigst, melde dich bitte im Vorfeld bei uns. Bei weiteren Fragen ruf uns gerne an oder schreib eine E-Mail. Wir können dann deinen Besuch vor Ort gemeinsam planen.

Die folgende Auflistung soll für den Umgang mit der Vielfalt von Menschen sensibilisieren und Anregungen geben, wie ein Girls'Day-Angebot barrierefrei gestaltet werden kann.

Mädchen mit Behinderung werden oftmals bestimmten Gruppen zugeordnet (Rollstuhlfahrerinnen, Epileptikerinnen etc.). Viel wichtiger ist jedoch der Blick auf die vorhandenen Ressourcen, Stärken und Kompetenzen dieser individuell sehr verschiedenen Jugendlichen.

Für Mädchen im Rollstuhl

  • Die jeweilige Veranstaltung sollte in einem Raum stattfinden, der mit einem Rollstuhl erreichbar ist. Natürlich sollte auch das WC bequem mit Rollstuhl benutzbar sein. (Notwendige Türbreite 80 cm, sowie entsprechender Platz im WC.)
  • Für die Überwindung von geringfügigen Stufen können meist kostenlos oder zu einem sehr geringen Beitrag Rampen bei den örtlichen Sanitätshäusern oder Behindertenorganisationen ausgeliehen werden. (Details müssen vor Ort abgeklärt werden.)

Für Mädchen mit einer Gehbehinderung

  • Bei Bedarf direkt einen Parkplatz vor dem Veranstaltungsort freihalten.

Für blinde und sehbehinderte Mädchen

  • Veröffentlichung von Veranstaltungsankündigungen auch in den von blinden und sehbehinderten Menschen lesbaren Medien. Hinweis: Die Girls'Day-Website ist barrierefrei programmiert. Die Angebote im Girls'Day-Radar und auch alle anderen Texte können maschinell ausgelesen werden, die Schriftgröße ist stufenlos verstellbar.
  • Bereitstellung von Infomaterialien per E-Mail und in Großdruck (Schriftgröße mindestens 16 pt).
  • Teilnehmerinnen an der vom Veranstaltungsort aus nächstgelegenen Haltestelle des ÖPNV abholen. (Voranmeldung ist hierbei natürlich notwendig.)
  • Infoschilder oder Wegweiser: Bitte große, gut lesbare Schrift auf kontrastreichem Hintergrund verwenden.
  • Vorträge mit Folien: Falls blinde oder sehbehinderte Mädchen anwesend sind, die Folien bitte während des Auflegens kurz erklären.
  • Falls es einen Info- oder Büchertisch gibt: Sofern dies geleistet werden kann, Assistenz zum Ansehen der Materialien zur Verfügung stellen. Im Vorhinein oder bei Beginn der Veranstaltung darauf hinweisen.
  • Bei Filmen wäre es schön, wenn (nach Voranmeldung) für blinde und sehbehinderte Mädchen Personal zum Erklären des Filmes zur Verfügung stehen könnte.

Für gehörlose Mädchen

  • Damit sie Nutzen aus der jeweiligen Veranstaltung ziehen können, ist die Voranmeldung von gehörlosen Mädchen erforderlich und die Anwesenheit von 1 bis 2 Gebärdendolmetscherinnen und -dolmetschern notwendig. Je nach Art und Umfang der Veranstaltung, am besten mit der infrage kommenden Gebärdendolmetscherin vorher abklären. Die örtlichen Behindertenbeauftragten können Ihnen Adressen von Gebärdendolmetscherinnen und -dolmetschern vermitteln. Möglicherweise stehen Dolmetscherinnen und Dolmetscher aus der Schule zur Verfügung.

 Für Mädchen mit einer Hörbehinderung

  • Nach Voranmeldung: Ausstattung des Veranstaltungsraumes mit einer Höranlage. Die technische Installation ist unkompliziert. Die örtlichen Behindertenbeauftragten, der Behindertenrat oder örtliche Zusammenschlüsse von Menschen mit einer Hörbehinderung wissen mit Sicherheit, wo man zu welchen Bedingungen eine Höranlage ausleihen kann.

Für Mädchen mit Lernschwierigkeiten (Mädchen mit sog. geistiger Behinderung)

  • Arbeitsanweisungen müssen klar, leicht verständlich und überschaubar sein.
  • Die Mädchen sollten ermutigt werden, nachzufragen, wenn sie etwas nicht verstanden haben.
  • Routineaufgaben sind meist gut geeignet, da sie Sicherheit vermitteln.
  • Damit diese Mädchen den Inhalten einer Veranstaltung folgen können, muss die Veranstaltung ausschließlich in leichter Sprache - untermalt mit vielen Bildern - angeboten werden. Eine Aufteilung in Gruppen kann hier sinnvoll sein, um die Inhalte der Veranstaltung adäquat für behinderte und nicht behinderte Mädchen anzubieten.
  • Regeln zur Umsetzung von leichter Sprache gibt es z. B. beim Netzwerk Leichte Sprache: www.leichtesprache.org oder auf der Webseite www.gemeinsam-einfach-machen.de des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

Quelle: Hessisches Koordinationsbüro für behinderte Frauen
E-Mail: hkbf@fab-kassel.de

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