Girls'Day in Sachsen-Anhalt
Die Landeskoordination in Sachsen-Anhalt erfolgt im Ministerium für Bildung. Die Teilnahme regelt der Runderlass des Ministeriums für Bildung.
Die Ministerin für Bildung des Landes Sachsen-Anhalt hat die Schirmherrschaft übernommen.
Die Regelungen im Land Sachsen-Anhalt kurz zusammengefasst:
- die Teilnahme am Zukunftstag ist eine Schulveranstaltung
- die Personensorgeberechtigten haben die Schule rechtzeitig schriftlich über die gewünschte Teilnahme ihres Kindes am Zukunftstag zu informieren
- allen Schülerinnen der Schuljahrgänge 5 bis 11 sowie der Klassenstufe 12 an Gesamtschulen und Fachgymnasien soll die Teilnahme am Zukunftstag ermöglicht werden, sofern nicht im Einzelfall pädagogische Gründe dem entgegenstehen.
- durch die erteilte Freistellung seitens der Schule besteht ein Versicherungsschutz über die Unfallkasse Sachsen-Anhalt
- an diesem besonderen Tag der Berufsorientierung sollen Schülerinnen Einblicke in geschlechtsuntypische Berufe erlangen
- Mädchen sollen die im Radar aufgenommenen Angebote nutzen, ferner besteht auch die Möglichkeit, selbst Kontakt zu Unternehmen und Einrichtungen herzustellen oder Personensorgeberechtigte oder andere Erwachsene an ihren Arbeitsplatz zu begleiten
- für Schülerinnen, die an keiner Veranstaltung teilnehmen, findet Unterricht statt
- es sollen keine Klassenarbeiten oder Veranstaltungen für diesen Tag geplant werden, die einer Nutzung von Angeboten zum Zukunftstag entgegenstehen
Wettbewerb zum Girls'Day und Boys'Day 2025 in Sachsen-Anhalt
Die IHK Halle-Dessau und die IHK Magdeburg schreiben in Kooperation mit dem Ministerium für Bildung jedes Jahr einen Wettbewerb aus. Ein Preisgeld von insgesamt 1.000 Euro steht zur Verfügung. Schülerinnen und Schüler aller Schulformen und Klassenstufen sind zur Beteiligung herzlich eingeladen.
Alle Infos und Unterlagen zu den Wettbewerben finden Sie auf der Seite des Landes Sachsen-Anhalt.