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Girls'Day in Sachsen-Anhalt

Die Landeskoordination in Sachsen-Anhalt erfolgt im Ministerium für Bildung. Die Teilnahme regelt der Runderlass des Ministeriums für Bildung.

Die Ministerin für Bildung des Landes Sachsen-Anhalt hat die Schirmherrschaft übernommen.

Die Regelungen im Land Sachsen-Anhalt kurz zusammengefasst:

  • die Teilnahme am Zukunftstag ist eine Schulveranstaltung
  • die Personensorgeberechtigten haben die Schule rechtzeitig schriftlich über die gewünschte Teilnahme ihres Kindes am Zukunftstag zu informieren
  • allen Schülerinnen der Schuljahrgänge 5 bis 11 sowie der Klassenstufe 12 an Gesamtschulen und Fachgymnasien soll die Teilnahme am Zukunftstag ermöglicht werden, sofern nicht im Einzelfall pädagogische Gründe dem entgegenstehen.
  • durch die erteilte Freistellung seitens der Schule besteht ein Versicherungsschutz über die Unfallkasse Sachsen-Anhalt
  • an diesem besonderen Tag der Berufsorientierung sollen Schülerinnen Einblicke in geschlechtsuntypische Berufe erlangen
  • Mädchen sollen die im Radar aufgenommenen Angebote nutzen, ferner besteht auch die Möglichkeit, selbst Kontakt zu Unternehmen und Einrichtungen herzustellen oder Personensorgeberechtigte oder andere Erwachsene an ihren Arbeitsplatz zu begleiten
  • für Schülerinnen, die an keiner Veranstaltung teilnehmen, findet Unterricht statt
  • es sollen keine Klassenarbeiten oder Veranstaltungen für diesen Tag geplant werden, die einer Nutzung von Angeboten zum Zukunftstag entgegenstehen
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