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Girls'Day in Sachsen-Anhalt

Die Landeskoordination in Sachsen-Anhalt erfolgt im Ministerium für Bildung. Die Teilnahme am Zukunftstag regelt der Runderlass 16.9.2019-II-82117 des Ministeriums für Bildung mit dem Titel "Girls'Day – Mädchen-Zukunftstag und Boys'Day – Jungen-Zukunftstag" aus dem Jahr 2019.

Die Ministerin für Bildung des Landes Sachsen-Anhalt hat die Schirmherrschaft übernommen.

Die Regelungen im Land Sachsen-Anhalt kurz zusammengefasst:

  • die Teilnahme am Zukunftstag ist eine Schulveranstaltung
  • die Personensorgeberechtigten haben die Schule rechtzeitig schriftlich über die gewünschte Teilnahme ihres Kindes am Zukunftstag zu informieren
  • allen Schülerinnen und Schülern der Schuljahrgänge 5 bis 10 soll die Teilnahme am Zukunftstag ermöglicht werden, sofern nicht im Einzelfall pädagogische Gründe dem entgegenstehen
  • durch die erteilte Freistellung seitens der Schule besteht ein Versicherungsschutz über die Unfallkasse Sachsen-Anhalt
  • an diesem besonderen Tag der Berufsorientierung sollen Schülerinnen und Schüler Einblicke in geschlechtsuntypische Berufe erlangen
  • Mädchen und Jungen sollen die im Radar aufgenommenen Angebote nutzen, ferner besteht auch die Möglichkeit, selbst Kontakt zu Unternehmen und Einrichtungen herzustellen oder Personensorgeberechtigte oder andere Erwachsene an ihren Arbeitsplatz zu begleiten
  • für Schülerinnen und Schüler, die an keiner Veranstaltung teilnehmen, findet Unterricht statt
  • es sollen keine Klassenarbeiten oder Veranstaltungen für diesem Tag geplant werden, die einer Nutzung von Angeboten zum Zukunftstag entgegenstehen
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