Beratung

Wie können wir helfen?

WhatsApp

Mo – Fr von 14 – 16 Uhr

WhatsApp starten

Hinweis: Nur Nachrichten, die in der Zeit von Mo – Fr zwischen 14 und 16 Uhr bei uns ankommen, werden beantwortet. Deine Daten (Telefonnummer und Chat-Verlauf) bei uns werden von uns nach 24 Stunden gelöscht.

Wenn du uns über WhatsApp kontaktierst, beachte bitte, dass WhatsApp deine Daten (Texte, Fotos, Videos & Sprachnachrichten) auf Servern in den USA speichert. WhatsApp verschlüsselt alle Nachrichten, sodass sie in der Regel nicht von Dritten gelesen werden können. Weitere Infos findest du in unserer Datenschutzerklärung.

Wenn du dies nicht verstehst oder damit nicht einverstanden bist, nutze bitte unsere Hotline.

WhatsApp

Mo – Fr von 14 – 16 Uhr

Telefon

0521.106 7357 oder 0521.106 7354
(Mo – Fr von 9:00 – 16:00 Uhr)

E-Mail

info@girls-day.de

Girls'Day in Brandenburg

Der Girls'Day heißt in Brandenburg "Zukunftstag für Mädchen und Jungen". An diesem Tag haben Jugendliche ab Jahrgangsstufe 7 eine tolle Möglichkeit, sich entsprechend ihrer Interessen einen Tag lang konkrete Berufe anzuschauen. Hierbei haben Mädchen die Gelegenheit, in typische Männer- und Jungs in typische Frauenberufe hineinzuschnuppern. Die Durchführung des Zukunftstages erfolgt unter Federführung des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport in Kooperation mit dem Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie sowie dem Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung, Ministerium des Innern und für Kommunales, Ministerium für ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft, Ministerium für Wirtschaft und Energie, Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur, den Partnern des Ausbildungkonsenses und dem Netzwerk Zukunft.

Schulfreistellung und Versicherung

Das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport empfiehlt dringend, den Tag als schulische Veranstaltung / Projekttag durchzuführen. Der Zukunftstag kann auch dann als schulische Veranstaltung gelten, wenn nicht alle Schülerinnen und Schüler einer Klasse oder eines Kurses daran teilnehmen (vgl. Nr. 14 und 28 (2) VV Berufs-und Studienorientierung)

Entscheidend ist, dass die Veranstaltung in einem inneren Zusammenhang mit dem Unterrichts- und Erziehungsauftrag der Schule steht und die Teilnahme der Schülerinnen und Schüler unter organisatorischer Verantwortung und allgemeiner Aufsicht der Schule erfolgt. Hierfür müssen mindestens die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Inhaltliche Vor- und Nachbereitung in der Schule,
  • Erfassung durch die Schule, in welchem Unternehmen sich die Schülerinnen und Schüler befinden,
  • Information der Schule, welche Tätigkeiten die Schülerinnen und Schüler verrichten und welche Kenntnisse ihnen vermittelt werden sowie
  • Information der Schule, ob eine dem Alter der Schülerinnen und Schüler und der Art der Tätigkeit entsprechende Aufsicht gewährleistet ist.

Bei schulischen Veranstaltungen besteht Unfallversicherungsschutz für die teilnehmenden Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte. Da es sich um Betriebserkundungen handelt, stellt der Schulträger Haftpflichtdeckungsschutz bereit. Er tritt ein, wenn keine Aufsichtspflichtverletzung vorliegt und die Schülerin oder der Schüler für den verursachten Schaden selbst haften müsste.

Sofern die Teilnahme am Zukunftstag nicht im Rahmen einer schulischen Veranstaltung erfolgt, können Eltern oder volljährige Schülerinnen und Schüler einen individuellen Antrag auf Beurlaubung bei der jeweiligen Schule stellen. Die Entscheidung trifft die Schule gemäß Nummer 8 der VV-Schulbetrieb. Unfallversicherungsschutz durch die Schule besteht in diesem Fall nicht, da die Schülerinnen und Schüler vom Schulbesuch beurlaubt sind und die Teilnahme privat erfolgt.

Für alle Angebote, die auf der Aktionslandkarte unter www.zukunftstagbrandenburg.de eingetragen sind, hat das Organisationsteam des Zukunftstags eine (subsidiäre) Unfall- und Haftpflichtversicherung für teilnehmende Schülerinnen und Schüler abgeschlossen, die dann eintritt, wenn kein anderweitiger Versicherungsschutz besteht.

Artikel teilen