Beratung

Wie können wir helfen?

WhatsApp

Mo – Fr von 14 – 16 Uhr

WhatsApp starten

Hinweis: Nur Nachrichten, die in der Zeit von Mo – Fr zwischen 14 und 16 Uhr bei uns ankommen, werden beantwortet. Deine Daten (Telefonnummer und Chat-Verlauf) bei uns werden von uns nach 24 Stunden gelöscht.

Wenn du uns über WhatsApp kontaktierst, beachte bitte, dass WhatsApp deine Daten (Texte, Fotos, Videos & Sprachnachrichten) auf Servern in den USA speichert. WhatsApp verschlüsselt alle Nachrichten, sodass sie in der Regel nicht von Dritten gelesen werden können. Weitere Infos findest du in unserer Datenschutzerklärung.

Wenn du dies nicht verstehst oder damit nicht einverstanden bist, nutze bitte unsere Hotline.

WhatsApp

Mo – Fr von 14 – 16 Uhr

Telefon

0521.106 7357 oder 0521.106 7354
(Mo – Fr von 9:00 – 16:00 Uhr)

E-Mail

info@girls-day.de

Girls'Day in Berlin

Der Frauenbildungsträger LIFE e.V. qualifiziert seit 25 Jahren Frauen und Mädchen in Handwerk, Technik und Naturwissenschaften. Die Landeskoordinierungsstelle Berlin trägt dazu bei, den Girls‘Day als festen Bestandteil der Berufsorientierung in den Berliner Schulen zu verankern. Dabei gibt sie den Girls'Day – AkteurInnen in Berlin – Betrieben-Schulen-Arbeitskreisen – eine Plattform für effektive und nachhaltige Vernetzung.

Auf der Landesebene ist die Koordinierungsstelle im Berliner Aktionsbündnis für den Girls'Day vertreten. Unter der Federführung der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung, der Senatsverwaltung für Bildung und der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Verkehr und Betriebe engagieren sich die Industrie- und Handelskammer Berlin, die Handwerkskammer Berlin, der Landesverband der deutschen Unternehmerinnen Berlin, die Vereinigung der Unternehmensverbände Berlin und Brandenburg e.V., LIFE e.V., die Bundesagentur für Arbeit/Regionaldirektion Berlin-Brandenburg, der DGB, Partner: Schule-Wirtschaft und die bezirklichen Gleichstellungsbeauftragten für den Girls'Day in Berlin.

Schulfreistellung und Versicherung

Für die Beurlaubung von Schülerinnen ist entsprechend der Nr. 4 Abs.2 der AV Schulpflicht der Klassenleiter oder die Klassenleiterin zuständig. Bei ihnen ist der Antrag auf Beurlaubung durch die Erziehungsberechtigten und bei volljährigen Schülerinnen durch diese selbst zu stellen. Dazu verweisen wir auf das Formular für den "Antrag auf Freistellung vom Unterricht", das unter www.girls-day.de aus dem Internet heruntergeladen bzw. kostenlos bestellt werden kann.

Der Girls'Day gilt als schulische Veranstaltung, deshalb sind die Schülerinnen auf dem Weg zu den Betrieben und zurück durch die Unfallkasse Berlin versichert. Auf jeden Fall sollten an diesem Tag weder Klassenarbeiten noch Klausuren geschrieben werden, damit die am Girls' Day teilnehmenden Mädchen keine schulischen Nachteile hinnehmen müssen. Günstig wäre es, wenn den in der Schule verbleibenden Jungen ein Alternativprogramm angeboten werden könnte. Anregungen dazu finden Lehrkräfte auf der Internetplattform www.boys-day.de.

Artikel teilen