Beratung

Wie können wir helfen?

WhatsApp

Mo – Fr von 14 – 16 Uhr

WhatsApp starten

Hinweis: Nur Nachrichten, die in der Zeit von Mo – Fr zwischen 14 und 16 Uhr bei uns ankommen, werden beantwortet. Deine Daten (Telefonnummer und Chat-Verlauf) bei uns werden von uns nach 24 Stunden gelöscht.

Wenn du uns über WhatsApp kontaktierst, beachte bitte, dass WhatsApp deine Daten (Texte, Fotos, Videos & Sprachnachrichten) auf Servern in den USA speichert. WhatsApp verschlüsselt alle Nachrichten, sodass sie in der Regel nicht von Dritten gelesen werden können. Weitere Infos findest du in unserer Datenschutzerklärung.

Wenn du dies nicht verstehst oder damit nicht einverstanden bist, nutze bitte unsere Hotline.

WhatsApp

Mo – Fr von 14 – 16 Uhr

Telefon

0521.106 7357 oder 0521.106 7354
(Mo – Fr von 9:00 – 16:00 Uhr)

E-Mail

info@girls-day.de

Girls'Day in Bayern

Schulfreistellung und Versicherung

Sofern die Schule den Aktionstag für Schülerinnen und Schüler als Schulveranstaltung deklariert, organisiert und durchführt (Vorbereitung im Unterricht, Auswahl und Kontrolle der möglichen Betriebe, Nacharbeit im Unterricht), sind diese bei den entsprechenden Aktivitäten und auf den erforderlichen Wegen unfallversichert.

Wenn der Aktionstag seitens der Schulleitung nicht zu einer schulischen Veranstaltung erklärt werden kann, so besteht nach den Regelungen in den Schulordnungen die Möglichkeit, dass die teilnahmewilligen Schülerinnen auf Antrag ihrer Erziehungsberechtigen von der Schulleitung vom Unterricht beurlaubt werden. Sofern die von den Mädchen besuchte Veranstaltung auf der Aktionslandkarte der bundesweiten Koordinierungsstelle des Girls'Day eingetragen ist, sind die Mädchen über eine subsidiäre Versicherung durch die Koordinierungsstelle unfallversichert.

Bei weiteren Fragen zur Freistellung der Schülerinnen vom Unterricht wenden Sie sich bitte an das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus, Referatsleiterin Dr. Bettina Scherbaum.

Artikel teilen