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Hinweis: Nur Nachrichten, die in der Zeit von Mo – Fr zwischen 14 und 16 Uhr bei uns ankommen, werden beantwortet. Deine Daten (Telefonnummer und Chat-Verlauf) bei uns werden von uns nach 24 Stunden gelöscht.

Wenn du uns über WhatsApp kontaktierst, beachte bitte, dass WhatsApp deine Daten (Texte, Fotos, Videos & Sprachnachrichten) auf Servern in den USA speichert. WhatsApp verschlüsselt alle Nachrichten, sodass sie in der Regel nicht von Dritten gelesen werden können. Weitere Infos findest du in unserer Datenschutzerklärung.

Wenn du dies nicht verstehst oder damit nicht einverstanden bist, nutze bitte unsere Hotline.

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Mo – Fr von 14 – 16 Uhr

Telefon

0521.106 7357 oder 0521.106 7354
(Mo – Fr von 9:00 – 16:00 Uhr)

E-Mail

info@girls-day.de
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Girls'Day in Baden-Württemberg

In Baden-Württemberg wird das breite Spektrum am Girls'Day durch den Lenkungskreis Girls'Day/Boys'Day ermöglicht.

Unter der Koordination der Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit sind in diesem der Deutsche Gewerkschaftsbund Baden-Württemberg, die Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg, die Landesärztekammer Baden-Württemberg, der Baden-Württembergischen Industrie- und Handelskammertag, der Baden-Württembergischen Handwerkstag, das Bildungswerk der Baden-Württembergischen Wirtschaft, die Liga der freien Wohlfahrtspflege Baden-Württemberg, der Städtetag Baden-Württemberg, der Landkreistag Baden-Württemberg sowie das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration, das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus, das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst und das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg vertreten.

Versicherung

Wenn der Girls'Day als Schulveranstaltung durchgeführt wird, sind die Schülerinnen über die Schule gesetzlich unfallversichert. Ist das besuchte Angebot im Girls'Day-Radar eingetragen, sind die Mädchen über eine zusätzliche, sog. subsidiäre Versicherung unfallversichert, die greift, falls es sich nicht um eine Schulveranstaltung handelt.

Bei Personen- und Sachschäden in dem besuchten Betrieb oder der besuchten Einrichtung haftet normalerweise die Familienhaftpflicht. Auch hier gilt: ist das besuchte Angebot im Girls'Day-Radar eingetragen, sind die Mädchen zusätzlich versichert, wenn es keine Familienhaftpflicht gibt. Ausführliche Informationen zur Versicherung im Rahmen des Girls'Day unter Rechtliches + Organisatorisches.

Für die teilnehmenden Mädchen wird dieser Tag als schulische Veranstaltung im Sinne von Betriebserkundungen eingeordnet, aus versicherungstechnischen Gründen muss ein formloser Antrag an die Schulleitung eingereicht werden. Im Anschluss an die Veranstaltung ist eine Teilnahmebestätigung in der Schule einzureichen.

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