Häufige Fragen (FAQs)
Unter Einhaltung bestehender Corona-Regeln sind Girls'Day-Angebote vielerorts möglich.
Die Schülerinnen unterliegen – analog zu den anderen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern – auch den sonstigen betrieblichen Hygienevorschriften im Rahmen des jeweiligen Betriebs.
Die Corona-Regelungen der einzelnen Bundesländer werden im Bereich Regelungen der Bundesländer laufend ergänzt.
Sollte kein Vor-Ort-Angebot möglich sein, können Sie auch ein digitales Angebot durchführen.
Unternehmen und Institutionen zwei Möglichkeiten, ein Girls'Day-Angebot einzustellen:
- Angebot vor Ort
- digitales Angebot
Du kannst an einem Angebot vor Ort, oder an einem digitalen Angebot teilnehmen.
Alle Angebote findest du im Girls'Day-Radar.
Hier kannst du dich, nachdem du dich registrierst hast, direkt für ein Girls'Day-Angebot anmelden.
Allgemeines
Am Girls'Day können Schülerinnen Einblick in Berufsfelder erhalten, die Mädchen im Prozess der Berufsorientierung nur selten in Betracht ziehen. In erster Linie bieten technische Unternehmen und Abteilungen, sowie Hochschulen, Forschungszentren und ähnliche Einrichtungen am Girls'Day Veranstaltungen für Mädchen an und tragen diese im Vorfeld in das Girls'Day-Radar ein. Anhand von praktischen Beispielen erleben die Teilnehmerinnen in Laboren, Büros und Werkstätten, wie interessant und spannend diese Arbeit sein kann.
Der Girls'Day – Mädchen-Zukunftstag richtet sich an Mädchen ab Klasse 5. Auch Schülerinnen höherer Klassenstufen können Girls'Day-Angebote besuchen, wenn dies von den Kultusministerien der Länder unterstützt wird.
Mädchen haben im Schnitt die besseren Schulabschlüsse und Noten. Trotzdem wählt mehr als die Hälfte der Mädchen aus nur zehn verschiedenen Ausbildungsberufen im dualen System – kein einziger naturwissenschaftlich-technischer ist darunter. In Studiengängen, wie z.B. in Ingenieurswissenschaften oder Informatik, sind Frauen deutlich unterrepräsentiert. Damit schöpfen sie ihre Berufsmöglichkeiten nicht voll aus; den Betrieben aber fehlt gerade in technischen und techniknahen Bereichen zunehmend qualifizierter Nachwuchs.
Der Girls'Day findet in der Regel am vierten Donnerstag im April eines Jahres statt.
Girls'Day-Termine:
- 27. April 2023
- 25. April 2024
Ja. Alle Angebote, die sich im bundesweiten Girls'Day-Radar befinden, sind ausschließlich für Mädchen*. Für Jungen gibt es den Boys'Day – Jungen-Zukunftstag. Geschlechtergetrennte Angebote haben sich bewährt, um Rollenklischees zu hinterfragen und sich offener mit persönlichen Lebensträumen jenseits gesellschaftlicher Normen auseinanderzusetzen. Mädchen haben "unter sich" eine andere Herangehensweise an Technik, sie haben weniger Berührungsängste und trauen sich mehr zu. Gerade in der Berufsorientierung in Bereichen, die üblicherweise keinen hohen Frauenanteil haben, hat sich diese Veranstaltungsform bewährt.
*Wir sehen dich als Mädchen, wenn DU dich als Mädchen empfindest. Wenn du nicht weißt, ob du am Girls'Day oder Boys'Day teilnehmen sollst, melde dich bei uns und wir finden eine Lösung.
Beim Girls'Day und Boys'Day geht es um den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt, der in Deutschland unter Frauen und Männern sehr ungleich aufgeteilt ist. (Z. B. arbeiten an Grundschulen fast nur Frauen und in technischen Berufen oder in Führungsetagen überwiegend Männer).
Würden wir die Kategorien "weiblich" und "männlich" einfach wegfallen lassen, könnten wir diese Ungleichheiten auch nicht mehr benennen.
Diese Ungleichheiten entstehen auch durch den Einfluss von Geschlechterklischees auf die Berufs- und Studienwahl. Hier setzen die Aktionstage Girls'Day und Boys'Day an.
Junge Menschen, die sich nicht (ausschließlich) mit dem männlichen oder dem weiblichen Geschlecht identifizieren, können natürlich dennoch am Aktionstag teilnehmen. Sie können sich ganz individuell für einen Berufsbereich entscheiden, der z. B. nicht auf den ersten Blick ihren eigenen Präferenzen entspricht.
Der Versicherungsschutz ist in jedem Fall gewährleistet.
Für Jungen ab der 5. Klasse findet parallel zum Girls'Day der Boys'Day – Jungen-Zukunftstag statt. Bundesweit laden Einrichtungen, Organisationen, Schulen und Hochschulen sowie Unternehmen Schüler ab der 5. Klasse ein. Sie lernen an diesem Tag Dienstleistungsberufe z. B. in den Bereichen Erziehung, Soziales, Gesundheit und Pflege kennen sowie weitere Berufsfelder, in denen bislang nur wenige Männer arbeiten. Oder sie besuchen Angebote zu den Themen Lebensplanung und soziale Kompetenzen.
Der Girls'Day oder ähnliche Aktionen finden in über 20 Ländern statt: Neben Deutschland in Belgien, Estland, Frankreich, Italien, Kosovo, Luxemburg, Liechtenstein, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Schweiz, Slowenien, Spanien, Tschechien und Ungarn. In Asien gibt es den Girls'Day in Kirgisistan, Japan, Südkorea und Libanon, in Afrika seit 2014 in Äthiopien sowie seit 2016 in Ägypten. In der IT-Branche wurde am Girls'Day der "Girls in ICT Day" initiiert, der seit 2011 weltweit Mädchen auf IT-Berufe aufmerksam macht.
2001 fand der erste Girls'Day – Mädchen-Zukunftstag in Deutschland statt. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung, der Deutsche Gewerkschaftsbund und die Initiative D21 starteten gemeinsam diese bundesweite Aktion. Von Beginn an wurde sie vom Kompetenzzentrum Technik-Diversity-Chancengleichheit e.V. koordiniert. Erste Anstöße zum Girls'Day kamen aus den Frauen-Technik-Netzwerken, angeregt durch das Beispiel des ehemaligen amerikanischen "Take Our Daughters To Work Day". Bereits seit 1993 besuchen Schülerinnen in den USA an diesem Tag den Arbeitsplatz ihrer Eltern oder Bekannten. Einzelne Firmen in Deutschland führten bereits einen solchen Tag nach dem amerikanischen Modell durch (Lucent Technologies, DESY u.a.) und sammelten erste gute Erfahrungen. Die Zeitschrift EMMA unterstützte das Konzept; ebenso wurde der Hamburger Töchtertag nach diesem Vorbild im Jahr 2001 initiiert.
Der Name des Aktionstages wurde anhand einer kleinen Umfrage innerhalb der entsprechenden Zielgruppe (Mädchen im Alter von zehn bis 15 Jahren) in Schulklassen und Mädchen-Treffs gewählt. "Girls'Day" war der von den befragten Mädchen bevorzugte Name. Da die Bezeichnung auch in der deutschen Sprache das Ziel dieses bundesweiten Aktionstags ausdrücken soll, lautet der vollständige Name Girls'Day – Mädchen-Zukunftstag.
Versicherung & Co.
Bei digitalen Angeboten
Wenn die Teilnehmerinnen zu Hause an digitalen Angeboten teilnehmen, sind sie grundsätzlich über die eigenen Familienversicherungen versichert. In einzelnen Bundesländern kann zusätzlich die Unfallversicherung der Schulen Versicherungsschutz bieten. Wenn die Teilnehmerinnen nicht zu Hause, sondern in der Schule an einem digitalen Angebot teilnehmen, sind sie über die gesetzlichen Unfallversicherungen der Schule versichert.
Bei Präsenzangeboten
Sofern die Teilnahme am Girls'Day als Schulveranstaltung gewertet wird, sind die Mädchen über die Schule gesetzlich unfallversichert. Für alle Aktionen, die im Girls'Day-Radar eingetragen sind, hat die Bundesweite Koordinierungsstelle eine zusätzliche (subsidiäre) Unfall- und Haftpflichtversicherung abgeschlossen. Über diese Absicherung besteht auch Versicherungsschutz für Hin- und Rückwege zum Veranstaltungsort sowie Wegeunfälle während der Veranstaltung an diesem Tag. Hier finden Sie detaillierte Informationen zur Versicherung für Unternehmen, Schulen + Eltern und Landes- und Regionalvertretungen.
Die zusätzliche (subsidiäre) Versicherung bezieht sich auf alle Schülerinnen, die eine deutsche Schule besuchen, auch wenn sie eine Veranstaltung im Ausland, z. B. grenzüberschreitend besuchen. Umgekehrt sind Schülerinnen aus den europäischen Nachbarländern, die ein Angebot in Deutschland besuchen, nicht darüber versichert.
Laut §§ 2 und 5 des Jugendarbeitsschutzgesetzes ist die Beschäftigung von Kindern und vollzeitschulpflichtigen Jugendlichen verboten. Ausgenommen sind beispielsweise Tätigkeiten im Rahmen eines schulischen Betriebspraktikums. Beim Girls'Day handelt es sich um ein schulisches Berufsorientierungsprojekt. Angebote, die im Rahmen des Girls'Day besucht werden, gelten daher als schulisches Betriebspraktikum.
Soweit die Mädchen an dem Tag eigene Aufgaben im besuchten Betrieb übernehmen, sollte aber trotzdem darauf geachtet werden, dass diese Tätigkeiten leicht und geeignet sind.
Das vollständige Jugendarbeitsschutzgesetz finden Sie im Internet:
www.gesetze-im-internet.de/jarbschg
Alle kostenlosen Materialien zum Bestellen und Herunterladen, die Sie zur Durchführung des Girls'Day benötigen, sowie Give-aways finden Sie in unserem Materialcenter.
Getrennte Toiletten für Männer und Frauen sind nicht zwingend vorgeschrieben. Es reicht aus, wenn die getrennte Nutzung ermöglicht wird! D. h., ein Klo reicht aus, solange man es (z. B. durch Abschließen) getrennt nutzen kann.
Einige Veranstalterinnen und Veranstalter sind unsicher, ob sie mit der Durchführung des Girls'Day im Betrieb gegen das neue allgemeine Gleichstellungsgesetz verstoßen. Dem ist jedoch nicht so. Der Mädchen-Zukunftstag ist im Rahmen des Gleichstellungsgesetzes eine geeignete und zulässige Maßnahme.
Hierzu die Stellungnahme der Antidiskriminierungsstelle des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ):
"In Umsetzung entsprechender Vorgaben der EU-Gleichbehandlungsrichtlinien, die wiederum auf Art. 141 Abs. 4 EG-Vertrag fußen, bestimmt § 5 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz(AGG), dass eine unterschiedliche Behandlung von bestimmten Personen und Personengruppen zulässig ist, wenn durch die Maßnahme bestehende Nachteile tatsächlicher oder struktureller Art für die besonders geschützten Personen ausgeglichen werden sollen. Danach sind Fördermaßnahmen für Mädchen und Frauen in den Bereichen zulässig, in denen sie tatsächlich oder strukturell benachteiligt sind.Mädchen sind in Teilbereichen der Berufsausbildung strukturell benachteiligt. Maßnahmen wie der Girls Day sind verhältnismäßig und geeignet, diesen strukturellen Benachteiligungen entgegenzuwirken. § 5 AGG erlaubt Arbeitgebern, Allgemeinwohlinteressen oder spezielle Gruppeninteressen wahrzunehmen, ein Bezug zum Betrieb oder Unternehmen ist nicht erforderlich. Der Arbeitgeber muss auch kein betriebliches Interesse an einer Förderung von Mädchen darlegen. Es kommt auch nicht darauf an, ob diese Gruppe bereits im Betrieb vertreten ist oder nicht (Bauer/Göpfert/Krieger, Kommentar zum AGG, §5 Rn 7-9)."
Gerne können Unternehmen, Organisationen, Institutionen und Betriebe, die Veranstaltungen durchführen, die den Kriterien des Girls'Day entsprechen oder auf dem Radar eingetragen sind, das Girls'Day-Logo im Zusammenhang mit dem Aktionstag nutzen. Das Logo finden Sie in unserem Pressekit.
Infos für Mädchen
Wenn du Fragen zum Girls'Day hast, ruf unsere Mädchen-Hotline an oder nutze den WhatsApp-Chat. Ab dem 17. Februar 2020 erhältst du von montags bis freitags zwischen 14 und 17 Uhr unter der Nummer 0521 106-7354 Antworten auf alle Fragen rund um den Aktionstag. Der WhatsApp-Chat ist direkt über den Beratungs-Button oben auf der Seite oder über das Girls'Day-Radar zu erreichen.
Über das Girls'Day-Radar kannst du einen Girls'Day-Platz in deiner Nähe finden. Gib einfach deine Postleitzahl ein und los geht's. Wenn du ein passendes Angebot gefunden hast, melde dich dort an, entweder per Telefon oder direkt online (s. a. Online-Anmeldung) – Informationen dazu findest du in der Beschreibung des Angebots. Bedenke auch, dass deine Anmeldung verbindlich ist. D. h., falls du krank werden solltest, musst du dich dort bitte auch wieder abmelden.
Zuerst registrierst du dich auf der Girls'Day-Website unter Mein Girls'Day. Hierzu benötigen wir einige Informationen zu deiner Person. Wenn du deine Daten eingegeben hast, bekommst du eine E-Mail von uns. Bitte klick auf den Link in der Mail, um deine E-Mail-Adresse zu bestätigen. Wichtig: Wenn du jünger bist als 16 Jahre, brauchen wir die Zustimmung deiner Eltern, damit wir deine Daten speichern dürfen. Auch sie bekommen eine E-Mail mit einem Bestätigungslink von uns. Erst wenn du und auch deine Eltern diesen Link angeklickt habt, kannst du dich zu einem Angebot anmelden bzw. ist dein Platz für dich gesichert.
Prüfe, ob du die richtige E-Mail-Adresse angegeben hast. Vielleicht ist die E-Mail auch in deinem SPAM-Ordner gelandet? Aber Achtung: Nach 24 Stunden verfällt die Anmeldung – dann musst du dich einfach noch mal neu anmelden.
Wie finde ich Spam-Mails in meinem Gmail-Postfach?
Auf der Startseite deines E-Mail-Postfachs gibt es auf der linken Seite ein Menü. Klicke in dem Menü auf Mehr. Das Menü klappt aus und der Spam-Ordner sollte jetzt sichtbar sein.
Alternativ gib in der Suchleiste (Nachrichten durchsuchen) den Begriff Bestätigungslink ein und klicke anschließend auf die Lupe oder auf die Eingabetaste (Entertaste). Die E-Mail, die du suchst, hat den folgenden Betreff Dein Bestätigungslink zum Girls'Day-Login und kommt von der folgenden Mail-Adresse info@girls-day.de.
Wenn du einen anderen E-Mail-Dienst nutzt und deinen Spam-Ordner nicht findest, versuch es auch dort über die Suchfunktion.
Werde selbst aktiv! Natürlich kannst du dir auch auf eigene Faust einen Girls'Day-Platz suchen: Frage Bekannte oder Verwandte, ob du sie zur Arbeit begleiten darfst, suche nach interessanten Unternehmen und Organisationen im Internet. Sprich selbst mit jemandem aus einem Unternehmen oder einer Organisation, die dich interessiert. Berichte dort vom Girls'Day und frage nach, ob du den Mädchen-Zukunftstag dort verbringen darfst.
Das geht. Wenn du dich telefonisch angemeldet hast, ruf bitte so schnell wie möglich das Unternehmen an, bei dem du dich angemeldet hast. Sag dort Bescheid, dass du nicht kommst. Danach kannst du dich woanders anmelden. Wenn du dich über das Girls'Day-Radar (online) angemeldet hast, schreib bitte eine E-Mail an info@girls-day.de. Wir melden dich dann ab. Danach kannst du dich woanders anmelden.
Wenn du dich telefonisch angemeldet hast, ruf bitte so schnell wie möglich das Unternehmen an, bei dem du dich angemeldet hast. Sag dort Bescheid, dass du nicht kommen kannst. Wenn du dich über das Girls'Day-Radar (online) angemeldet hast, schreib bitte eine E-Mail an info@girls-day.de. Wir melden dich dann ab.
Nein. Die Teilnahmebestätigung erhältst du nach dem Girls'Day vom Unternehmen, in dem du deinen Girls'Day verbringst.
Um am Girls'Day teilnehmen zu können, brauchst du einen Antrag auf Freistellung vom Unterricht. Wenn du ein gutes Girls'Day-Angebot gefunden hast, füll das Formular gemeinsam mit deinen Eltern aus. Dort tragen deine Eltern auch ein, bei welchem Unternehmen du den Girls'Day verbringst. Zusätzlich kannst du auch noch die Anmeldebestätigung abgeben, die wir dir per Mail zugeschickt haben.
Das Formular kannst du dir hier herunterladen:
Im Girls'Day-Radar kannst du in der Listenansicht direkt erkennen, ob ein Angebot barrierefrei ist. Du kannst aber auch das Unternehmen deines Wunschangebotes kontaktieren und in Erfahrung bringen, ob du das Angebot besuchen kannst. Da barrierefrei für viele etwas anderes bedeutet, kannst du uns auch gerne telefonisch unter 0521 106-7357 oder per Mail an info@girls-day.de kontaktieren. Wir unterstützen dich dann bei deiner Suche.
Infos für Veranstaltende
Unternehmen und Organisationen tragen ihr Angebot kostenlos in das Girls'Day-Radar ein. Über diese Plattform finden Mädchen, Eltern und Lehrkräfte das Angebot.
Bei Girls'Day-Veranstaltungen lernen Mädchen ab der Klasse 5 Berufsbereiche aus Technik, Naturwissenschaften, Handwerk und IT oder weibliche Vorbilder in Führungspositionen aus Wirtschaft und Politik kennen. An diesem Tag erhalten Mädchen einen Einblick in diese oft unbekannten Bereiche und können erste Kontakte zur Arbeitswelt knüpfen. Die eigene Aktivität der Mädchen steht dabei im Vordergrund.
Am Girls'Day sollen den Schülerinnen ausschließlich Berufe vorgestellt werden, in denen Frauen bisher eher selten vertreten sind. Das sind insbesondere Berufe aus den Bereichen Technik, Naturwissenschaften, Handwerk und Informationstechnologie. Aber auch Bereiche wie Politik oder Frauen in Führungspositionen können vorgestellt werden. Es geht darum, Mädchen einen Einblick in die Berufe zu ermöglichen, die sie bei ihrer Berufswahl bisher eher selten in Betracht ziehen. Als Girls'Day-Angebot werden daher nur Veranstaltungen in Berufen zugelassen, in denen der Frauenanteil aktuell unter 40 Prozent liegt. Genauere Informationen zu diesen Berufen erhalten Sie in der Rubrik Girls'Day-Berufe.
Gerne können Sie unser Logo für die Bewerbung und Gestaltung Ihrer Girls'Day-Aktion verwenden. Sie finden alle Logo-Varianten in unserem Pressekit, dort finden Sie auch die Nutzungsbedingungen. Bei der Veröffentlichung in Artikeln freuen wir uns über ein Belegexemplar. Schreiben Sie uns eine Mail an info@girls-day.de.
Umfassende Infos, wie Sie barrierefreie Angebote gestalten können, finden Sie im Bereich Girls'Day für alle Mädchen.
Da wir alle Angebote während unserer Bürozeiten freischalten, können außerhalb dieser Zeiten keine Angebote online gehen. Außerdem wird jedes Angebot von uns in der Reihenfolge der Eintragung persönlich geprüft. Daher kann es manchmal ein paar Tage dauern, bis wir Ihr Angebot freischalten.
Die Angebote schalten wir in chronologischer Reihenfolge ihrer Eintragung frei. Einen bestimmten Zeitpunkt zur Freischaltung Ihres Angebotes können wir nicht garantieren.
Ja, geben Sie die Plätze einfach als intern vergebene Plätze an. Wenn Sie Ihr Angebot bereits eingetragen haben, kontaktieren Sie uns unter der 0521 106-7357 oder per Mail an info@girls-day.de. Wir passen die Angaben dann für Sie an.
Sie können in Ihrem Girls'Day-Konto beim Reiter "Angebot" weitere Plätze hinzufügen. Die Platzanzahl reduzieren, können Sie allerdings nicht. Dafür kontaktieren Sie uns bitte per Mail an info@girls-day.de. Wir nehmen die gewünschten Änderungen dann für Sie vor.
Informieren Sie uns bitte per Mail an info@girls-day.de. Wir können die Anmeldung dann für Sie stornieren.
Wenn möglich, sollte es beim Girls'Day keine Altersbeschränkung geben. Um langfristiges und nachhaltiges Interesse zu wecken, ist es wichtig, dass die Mädchen auch schon in jungem Alter die Möglichkeit bekommen, verschiedene Berufsbilder kennenzulernen und nicht erst unmittelbar vor der Berufswahlentscheidung.
Falls Sie dennoch auf eine Altersbeschränkung bestehen, sagen Sie dem Mädchen und uns im Girls'Day-Büro Bescheid. Sie erreichen uns per E-Mail an info@girls-day.de. Erst wenn wir die Anmeldung gelöscht haben, kann sich das Mädchen für ein anderes Angebot anmelden.
Nein. Girls'Day und der Boys'Day werden bewusst getrennt durchgeführt. Geschlechtergetrennte Angebote haben sich bewährt, um Rollenklischees zu hinterfragen und sich offener mit persönlichen Lebensträumen jenseits gesellschaftlicher Normen auseinanderzusetzen. Wenn sich ein Junge für ihr Angebot angemeldet hat, informieren Sie uns. Wir nehmen dann Kontakt zu dem Jungen auf und stornieren die Anmeldung.
Über Mein Girls'Day können Sie sich im Bereich Passwort vergessen ein neues Passwort zuschicken lassen, oder kontaktieren Sie uns per Mail an info@girls-day.de.
Nein. Leider kann der Benutzername aus technischen Gründen nicht geändert werden.
Nein. Über Ihr Girls'Day-Konto können Sie nur Ihre Angebotsdaten bearbeiten. Wenn Sie Änderungen in Ihren Kontaktdaten haben, kontaktieren Sie uns bitte per Mail an info@girls-day.de. Wir nehmen die gewünschten Änderungen dann für Sie vor.
Infos für Landes- und Regionalvertretungen
Regionalvertretungen sind regionale Netzwerke oder Kontaktstellen für die Vorbereitung des Girls'Day. Sie bieten allen Beteiligten Unterstützung vor Ort, vernetzen Unternehmen, Schulen und Schülerinnen und stehen für alle Fragen zur Verfügung. Oft koordinieren sie auch die Öffentlichkeitsarbeit vor Ort oder organisieren Angebote auch für Jungen an diesem Tag. Sie finden alle Regionalvertretungen über das Girls'Day-Radar.
Haben Sie Interesse, selbst eine Regionalvertretung in Ihrer Region zu gründen? Im Bereich Landes- und Regionalvertretungen finden Sie nähere Informationen. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf! Wir beraten Sie gerne! info@girls-day.de