Landeshauptstadt München
Gaststättenkontrollen und Lebensmittelüberwachung bei der Landeshauptstadt München
25.04.2024|08:30 – 14:00 Uhr |freie Plätze: 0/1
Anmeldefrist abgelaufen.
Die Bezirksinspektion Nord zeigt einen spannenden Einblick in die Gaststättensachbearbeitung sowie die Lebensmittelüberwachung in der Landeshauptstadt München. Anhand von Beispielen stellen wir beide Bereiche kurz vor.
Gaststättensachbearbeitung: Vollzug des Gaststättenrechts (z.B. Erteilen von Gaststättenerlaubnissen, Durchführen von gaststättenrechtlichen Kontrollen in Betrieben)
Lebensmittelüberwachung: Kontrollen in Lebensmittelbetrieben, wie Gaststätten, Küchen in Pflegeheimen und Krankenhäusern, Küchen in Kindertageseinrichtungen und Betriebskantinen, zur Überprüfung, ob die lebensmittelrechtlichen Bestimmungen (z.B. Hygiene, Kennzeichnung von Zusatzstoffen und Hauptallergen) eingehalten werden.
Für diesen Tag wird ein Festes Schuhwerk benötigt, Hygienekleidung wird von der Lebensmittelüberwachung gestellt.
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