Regelungen zur Schulfreistellung und Versicherung am Girls'Day
Am Girls'Day 2009 können sich in Schleswig-Holstein Mädchen ab der 5. Klasse frühzeitig über ihre Berufswahlmöglichkeiten, insbesondere in naturwissenschaftlichen und technischen Bereichen, informieren. Damit so erste Kontakte zwischen Unternehmen und Schülerinnen geknüpft werden können, beteiligen sich auch in diesem Jahr das Ministerium für Bildung und Frauen sowie die Industrie- und Handelskammer Schleswig-Holstein an der Durchführung des Girls'Day in Schleswig-Holstein. Parallel dazu werden die Angebote für Jungen, die vorwiegend in den Bereichen Familien- und Lebensplanung, aber auch in sozialen Berufen zu finden sind, erweitert.
Die Entscheidung, ob eine Teilnahme am Girls'Day erfolgt oder nicht trifft jede Schule eigenverantwortlich durch Beschluss der Schulkonferenz. Soweit Schulkonferenzen entscheiden, Aktivitäten an diesem Tag durchzuführen oder zur Teilnahme an Aktivitäten freizustellen, liegt versicherungsrechtlich eine schulische Veranstaltung analog der Regelung bei Betriebspraktika vor.
Weitere Informationen und Auskünfte zu diesem Tag erhalten Sie beim Ministerium für Bildung und Frauen des Landes Schleswig-Holstein.
Frau
Mareike Martensen Tel.: 0431 / 988245.