Regelungen zur Schulfreistellung und Versicherung am Girls'Day
Im Jahr 2011 gelten in Sachsen die gleichen Regelungen zur Schulfreistellung und zum Versicherungsschutz wie in den vergangenen Jahren. Dies bedeutet, der Girls'Day ist im Freistaat Sachsen keine reine Schulveranstaltung. Dennoch ist eine Beteiligung der Mädchen an diesem Berufsorientierungstag möglich und erwünscht und wird von den Schulen auch unterstützt.
Die Mädchen werden durch einen unterschriebenen Freistellungsantrag ihrer Eltern vom Schulunterricht befreit und können so am Girls’Day teilnehmen, wenn keine schulischen Hinderungsgründe bestehen. An diesem Tag sind die Mädchen durch die Haftpflichtversicherung der Eltern mitversichert. Ein spezieller Unfall- und Haftpflichtversicherungsschutz über die bundesweite Koordinierungsstelle des Girls’Day ist nur gegeben, wenn sich die Mädchen in dem dafür vorgesehenen Anmeldeformular unter www.girls-day.de für bestimmte Veranstaltungen anmelden.
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