Regelungen zur Schulfreistellung und Versicherung am Girls'Day

Für die Beurlaubung von Schülerinnen ist entsprechend der Nr. 4 Abs.2 der AV Schulpflicht der/die Klassenleiter/in zuständig. Bei ihnen ist der Antrag auf Beurlaubung durch die Erziehungsberechtigten und bei volljährigen Schülerinnen durch diese selbst zu stellen. Dazu verweisen wir auf das Formular für den "Antrag auf Freistellung vom Unterricht", das unter www.girls-day.de aus dem Internet heruntergeladen bzw. kostenlos bestellt werden kann.
Der Girls' Day gilt als schulische Veranstaltung, deshalb sind die Schülerinnen auf dem Weg zu den Betrieben und zurück durch die Unfallkasse Berlin versichert. Auf jeden Fall sollten an diesem Tag weder Klassenarbeiten noch Klausuren geschrieben werden, damit die am Girls' Day teilnehmenden Mädchen keine schulischen Nachteile hinnehmen müssen.

Günstig wäre es, wenn den in der Schule verbleibenden Jungen ein Alternativprogramm angeboten werden könnte. Anregungen dazu finden Lehrkräfte auf der Internetplattform www.boys-day.de.

Ich bitte Sie, die Aktivitäten zur Erweiterung des Berufswahlspektrums von Mädchen im Rahmen der Möglichkeiten in Ihrer Schule zu unterstützen.

Rundschreiben an die Schulen

Rundschreiben Schulen [401,93 kB]

Quelle: www.girls-day.de/Girls_Day_Info/Girls_Day_in_den_Bundeslaendern/Bundeslaender/Berlin/Schulverordnung


Bundesweite Koordinierungsstelle Girls’Day – Mädchen-Zukunftstag
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