Schulverordnung
Regelungen zur Schulfreistellung und Versicherung am Girls'Day
Sofern die Schule den Aktionstag für Schülerinnen und Schüler als Schulveranstaltung deklariert, organisiert und durchführt (Vorbereitung im Unterricht, Auswahl und Kontrolle der möglichen Betriebe, Nacharbeit im Unterricht), sind diese bei den entsprechenden Aktivitäten und auf den erforderlichen Wegen unfallversichert.
Wenn der Aktionstag seitens der Schulleitung nicht zu einer schulischen Veranstaltung erklärt werden kann, so besteht nach den Regelungen in den Schulordnungen die Möglichkeit, dass die teilnahmewilligen Schülerinnen auf Antrag ihrer Erziehungsberechtigen von der Schulleitung vom Unterricht beurlaubt werden. Sofern die von den Mädchen besuchte Veranstaltung auf der Aktionslandkarte der bundesweiten Koordinierungsstelle des Girls´Day eingetragen ist, sind die Mädchen über eine subsidiäre Versicherung durch die Koordinierungsstelle unfallversichert. Die subsidiäre Versicherung durch die bundesweite Koordinierungsstelle besteht nur für Mädchen, jedoch nicht für Buben.
Bei weiteren Fragen zur Freistellung der Schülerinnen vom Unterricht wenden Sie sich bitte an das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus, Referatsleiter
Dr
Ulrich Seiser
, Tel.: 089 - 2186 2619.