Wie sind die Mädchen am Girls'Day versichert?
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Unfallversicherung
Wird in Ihrem Bundesland die Teilnahme am Girls'Day als Schulveranstaltung gewertet oder stufen die Schulen der teilnehmenden Mädchen dies so ein, dann sind die Schülerinnen über die Schule gesetzlich unfallversichert. Im Falle eines Unfalls – Wegeunfall oder am Veranstaltungsort – wenden sich die Veranstalterinnen oder Veranstalter unverzüglich an das Schulsekretariat der betreffenden Schülerin. Die Schulen halten Formblätter zur Unfallmeldung bereit.
Wichtig: Ist die besuchte Veranstaltung auf der Aktionslandkarte im Internet auf www.girls-day.de eingetragen – dann sind die Mädchen auf jeden Fall zusätzlich zur Schule über eine subsidiäre Versicherung durch bundesweite Koordinierungsstelle unfallversichert.
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Haftpflichtversicherung
Die Teilnehmerinnen sind am Aktionstag in der Regel über ihre Familie haftpflichtversichert.
Wichtig: Ist die besuchte Veranstaltung auf der Aktionslandkarte im Internet auf www.girls-day.de eingetragen – dann sind die Mädchen auf jeden Fall über einen subsidiären Haftpflichtschutz haftpflichtversichert.
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Details zur Versicherung
Oben finden weitere Details und einGutachten [16,47 kB]
zu Versicherungsfragen rund um den Aktionstag.