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Regelungen zur Schulfreistellung und Versicherung am Girls'Day
Das Hessische Kultusministerium regelt per Erlass im Amtsblatt die Teilnahmevoraussetzungen und den Versicherungsschutz für den Girls'Day in Hessen. Alle Mädchen und Jungen der Jahrgangsstufen 5 bis 10 sind aufgerufen, am Girls' Day teilzunehmen.
Für die teilnehmenden Mädchen und Jungen wird dieser Tag als schulische Veranstaltung im Sinne von Betriebserkundungen eingeordnet, aus versicherungstechnischen Gründen muss ein formloser Antrag an die Schulleitung eingereicht werden. Die Formulare können herunter geladen werden. Es ist darauf zu achten, dass Jungen nur in frauentypische Berufsfelder hineinschnuppern sollen und Mädchen in Bereiche, die bislang männerdominiert sind. Wenn die obengenannten Kriterien erfüllt sind, ist einem Freistellungsantrag statt zu geben.
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Amtsblatt 2012 [350,56 kB]
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Freistellungsregelung [142,67 kB]

















