Regelungen zur Schulfreistellung und Versicherung am Girls'Day

Das Hessische Kultusministerium regelt per Erlass im Amtsblatt die Teilnahmevoraussetzungen und den Versicherungsschutz für den Girls'Day in Hessen. Alle Mädchen und Jungen der Jahrgangsstufen 5 bis 10 sind aufgerufen, am Girls' Day teilzunehmen.

Für die teilnehmenden Mädchen und Jungen wird dieser Tag als schulische Veran­staltung im Sinne von Betriebserkundungen eingeordnet, aus versicherungstechni­schen Gründen muss ein formloser Antrag an die Schulleitung eingereicht werden. Die Formulare können herunter geladen werden. Es ist darauf zu achten, dass Jungen nur in frauentypische Berufsfelder hinein­schnuppern sollen und Mädchen in Bereiche, die bislang männerdo­miniert sind. Wenn die obengenannten Kriterien erfüllt sind, ist einem Freistellungsantrag statt zu geben.

  1. Amtsblatt 2012 [350,56 kB]

  2. Freistellungsregelung [142,67 kB]

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