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Wie sind die Mädchen am Girls'Day versichert?
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Unfallversicherung
Wird in Ihrem Bundesland die Teilnahme am Girls'Day als Schulveranstaltung gewertet oder stufen die Schulen der teilnehmenden Mädchen dies so ein, dann sind die Schülerinnen über die Schule gesetzlich unfallversichert. Bei jedem Unfall - Wegeunfall oder am Veranstaltungsort - wenden Sie sich bitte unverzüglich an das Schulsekretariat der betreffenden Schülerin. Die Schulen halten Formblätter zur Unfallmeldung bereit.
Wichtig: Ist ihre Veranstaltung auf der Aktionslandkarte im Internet auf www.girls-day.de eingetragen
- dann sind die Mädchen auf jeden Fall zusätzlich zur Schule über eine subsidiäre Versicherung durch die bundesweite Koordinierungsstelle unfallversichert.
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Haftpflichtversicherung
Die Teilnehmerinnen sind am Aktionstag in der Regel über ihre Familie haftpflichtversichert.
Wichtig: Ist Ihre Veranstaltung auf der Aktionslandkarte im Internet auf www.girls-day.de eingetragen - dann sind die Mädchen auf jeden Fall über einen subsidiären Haftpflichtschutz haftpflichtversichert.
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Was muss ich als veranstaltende Organisation beachten?
Auf Ihrer Veranstaltung nehmen Sie bzw. die Betreuerinnen und Betreuer der Teilnehmerinnen am Aktionstag die Aufsichtspflicht wahr. Diese richtet sich nach den bestehenden Bestimmungen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung, die für Ihre Organisation gelten und den jeweiligen betrieblichen Verhältnissen. Informieren Sie deshalb die Schülerinnen zu Beginn des Tages über angemessenes Verhalten, über Gefahren und die jeweils geltenden Vorschriften zur Unfallverhütung und zum Gesundheitsschutz. Halten Sie ggf. Schutzkleidung in ausreichender Menge bereit.
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Fragen zu Ihrer Haftung bei Personen- und Sachschäden während der Veranstaltung klären Sie bitte vorher mit Ihrer Berufsgenossenschaft oder Ihrer Betriebshaftpflicht ab.
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Details
Hier finden Sie weitere Details und ein Gutachten [16,47 kB]
zum Versicherungsschutz rund um den Aktionstag.
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