Subsidiäre Haftpflichtversicherung

Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht der Schülerinnen aus der Teilnahme am Girls'Day 2011 in einem Betrieb (Ausübung praktischer Tätigkeiten).

Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden an Geräten (auch Maschinen) des Betriebs. Die Höchstersatzleistung des Versicherers für derartige Schäden beträgt im Rahmen der Deckungssumme für Sachschäden 5.000 € je Schadenereignis.
Nicht versichert ist die Haftpflicht wegen Abhandenkommens von Sachen.

Der Versicherer leistet keine Entschädigung soweit für den Schaden eine Leistung aus einer für die versicherten Personen bestehenden Schadenversicherung beansprucht werden kann oder ein Träger der Sozialversicherung oder Sozialhilfe leistungspflichtig ist, ausgenommen bei Regressforderungen dieser Träger.

Deckungssummen

3.000.000 € pauschal für Personen- und sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden), für Vermögensschäden - ausgenommen Gewässerschäden - jedoch höchstens 50.000 €.

Subsidiäre Unfallversicherung

Im Rahmen der Subsidiärdeckung sind versichert die Schülerinnen als Teilnehmerinnen am Girls'Day 2011, deren Veranstaltungsteilnahme nicht als schulische Veranstaltung anerkannt wird und für die kein gesetzlicher Versicherungsschutz besteht.

Versicherungsumfang je Person
50.000 € Invalidität ohne Progression
5.000 € Tod
2.500 € Kosmetische Operationen
5.000 € Bergungskosten

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