Girls’Day - barrierefrei!
Tipps zur Gestaltung von behindertengerechten Veranstaltungen
Das hessische Koordinationsbüro für behinderte Frauen hat einige Tipps zur behindertengerechten Gestaltung von Veranstaltungen zusammengefasst. Wir haben folgend versucht, die Tipps auf Girls’Day-Veranstaltungen zu übertragen. Wir freuen uns über weitere Anregungen oder Erfahrungsberichte.
Für Menschen im Rollstuhl
- Die jeweilige Veranstaltung sollte in mit einem Rollstuhl erreichbaren Raum stattfinden. Natürlich sollte auch das WC von RollstuhlfahrerInnen benutzbar sein. (Notwendige Türbreite 80 cm, sowie entsprechender Platz im WC.)
- Für die Überwindung von geringfügigen Stufen können meist kostenlos oder zu einem sehr geringem Beitrag Rampen bei den örtlichen Sanitätshäusern oder Behindertenorganisationen ausgeliehen werden. (Details müssen vor Ort abgeklärt werden.)
Für Menschen mit einer Gehbehinderung
- Bei Bedarf direkt ein Parkplatz für diese Menschen vor dem Veranstaltungsort freihalten.
Für blinde und sehbehinderte Menschen
- Veröffentlichung von Veranstaltungsankündigungen auch in den von blinden und sehbehinderten Menschen lesbaren Medien. Hinweis: Die Girls’Day-Website ist barrierefrei programmiert. Die Veranstaltungsangebote auf der Aktionslandkarte und auch alle anderen Texte können maschinell ausgelesen werden, die Schriftgröße ist stufenlos verstellbar.
- Bereitstellung von Infomaterialien per Mail und in Großdruck (Schriftgröße mindestens.16 pt).
- Teilnehmerinnen an der vom Veranstaltungsort aus nächstgelegenen Haltestelle des ÖPNV abholen. (Voranmeldung ist hierbei natürlich notwendig.)
- Infoschilder oder Wegweiser: Bitte große, gut lesbare Schrift auf kontrastreichem Hintergrund verwenden.
- Vorträge mit Folien: Falls blinde oder sehbehinderte Menschen anwesend sind, die Folien bitte während des Auflegens kurz erklären.
- Falls es einen Info- oder Büchertisch gibt: sofern dies geleistet werden kann, Assistenz zum Ansehen der Materialien zur Verfügung stellen.Im Vorhinein oder bei Beginn der Veranstaltung darauf hinweisen
- Bei Filmen wäre es schön, wenn (nach Voranmeldung) für blinde und sehbehinderte Menschen Personal zum Erklären des Filmes zur Verfügung stehen könnte.
Für gehörlose Menschen
- Damit sie Nutzen aus der jeweiligen Veranstaltung ziehen können, ist die Voranmeldung von gehörlosen Menschen erforderlich und die Anwesenheit von 1 - 2 GebärdendolmetscherInnen notwendig (je nach Art und Umfang der Veranstaltung, am Besten mit der infrage kommenden GebärdendolmetscherIn vorher abklären). Die örtlichen Behindertenbeauftragten können Ihnen Adressen von GebärdendolmetscherInnen vermitteln. Möglicherweise stehen DolmetscherInnen aus der Schule zur Verfügung.
Für Menschen mit einer Hörbehinderung
- Nach Voranmeldung: Ausstattung des Veranstaltungsraumes mit einer Höranlage. Die technische Installation ist unkompliziert. Die örtlichen Behindertenbeauftragten, der Behindertenrat oder örtliche Zusammenschlüsse von Menschen mit einer Hörbehinderung wissen mit Sicherheit, wo man zu welchen Bedingungen eine Höranlage ausleihen kann.
Für Menschen mit Lernschwierigkeiten (Menschen mit sog. geistiger Behinderung)
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Damit diese Menschen den Inhalten einer Veranstaltung folgen können, muss die Veranstaltung ausschließlich in leichter Sprache - untermalt mit vielen Bildern - angeboten werden. Eine Aufteilung in Gruppen kann hier sinnvoll sein, um die Inhalte der Veranstaltung adäquat für behinderte und nichtbehinderte Menschen anzubieten.
Ein Buch zur Vermittlung von leichter Sprache wurde von People First Deutschland e. V. - der bundesweiten Organisation von Menschen mit Lernschwierigkeiten - herausgegeben. Es trägt den Titel: „Ein Wörterbuch für leichte Sprache“ und ist für €14,00 bei o. g. Organisation über Internet (E-mail: info@people1.de) oder telefonisch unter 0561-7 28 85-55 zu bestellen.
Quelle:
Projekt: Hessisches Koordinationsbüro für behinderte Frauen
eMail: hkbf@fab-kassel.de

















