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SCHULVERORDNUNG
Alle Regelungen, die den Zukunftstag für Mädchen und Jungen betreffen, sind in Sachsen-Anhalt durch einen speziellen Erlass des Kultusministeriums Sachsen-Anhalt geregelt.
Der Runderlass des Kultusministeriums (RdErl. des MK vom 21.12.2006 – 21.3-8300) ist im Dezember 2006 in Kraft getreten. Eine Entfristung dieses Erlasses konnte 2010 erreicht werden.
Einige Regelungen des Runderlasses kurz zusammengefasst
- Mädchen und Jungen sollen an diesem Tag, der zeitgleich mit dem Girls’Day und dem Boys´Day stattfindet, in geschlechtsuntypische, nicht traditionelle Berufe schnuppern
- Teilnahme für Mädchen und Jungen der Klassenstufen 7 bis 10
- Für Mädchen und Jungen der 5. und 6. Klassen sollte eine Schulstunde an diesem Tag genutzt werden, um die Idee des Tages umzusetzen
- Es sollten an diesem Tag keine Klassenarbeiten oder andere schulische Veranstaltungen stattfinden, so dass jedes Mädchen und jeder Junge die Möglichkeit besitzt, diesen Tag als speziellen Tag der Berufsorientierung zu nutzen
- die Teilnahme setzt einen genehmigten Antrag auf Freistellung durch die Schule voraus
- dieser Antrag sollte von den Eltern gestellt werden
- durch die Freistellung seitens der Schule, besteht ein Versicherungsschutz

















