SCHULVERORDNUNG

Alle Regelungen, die den Zukunftstag für Mädchen und Jungen betreffen, sind in Sachsen-Anhalt durch einen speziellen Erlass des Kultusministeriums Sachsen-Anhalt geregelt.

Der Runderlass des Kultusministeriums (RdErl. des MK vom 21.12.2006 – 21.3-8300) ist im Dezember 2006 in Kraft getreten. Eine Entfristung dieses Erlasses konnte 2010 erreicht werden.

Einige Regelungen des Runderlasses kurz zusammengefasst

  • Mädchen und Jungen sollen an diesem Tag, der zeitgleich mit dem Girls’Day und dem Boys´Day stattfindet, in geschlechtsuntypische, nicht traditionelle Berufe schnuppern
  • Teilnahme für Mädchen und Jungen der Klassenstufen 7 bis 10
  • Für Mädchen und Jungen der 5. und 6. Klassen sollte eine Schulstunde an diesem Tag genutzt werden, um die Idee des Tages umzusetzen
  • Es sollten an diesem Tag keine Klassenarbeiten oder andere schulische Veranstaltungen stattfinden, so dass jedes Mädchen und jeder Junge die Möglichkeit besitzt, diesen Tag als speziellen Tag der Berufsorientierung zu nutzen
  • die Teilnahme setzt einen genehmigten Antrag auf Freistellung durch die Schule voraus
  • dieser Antrag sollte von den Eltern gestellt werden
  • durch die Freistellung seitens der Schule, besteht ein Versicherungsschutz
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