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Regelungen zur Schulfreistellung und Versicherung am Girls'Day
Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur befürwortet die Teilnahme der Schülerinnen am Girls'Day. In der Richtlinie zur Berufsorientierung an allgemein bildenden Schulen, veröffentlicht im Mitteilungsblatt des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur Nr. 7/2007, ist der Girls´Day - Mädchen-Zukunftstag verankert. Hier heißt es: "Die Durchführung von bis zu drei einzelnen, frei wählbaren Praxistagen ab Jahrgangsstufe 5 ist von den Schulen als Unterricht an anderem Ort zu organisieren (z. B. Girls’Day, Boys’Day)".

















