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Regelungen zur Schulfreistellung und Versicherung am Girls'Day
Die Behörde für Schule und Berufsbildung hat es den Schulen überlassen, in ihren Gremien darüber zu entscheiden, ob und in welcher Weise sich die einzelne Schule am Girls'Day und an dem ergänzenden Angebot "Was für Jungs!" beteiligt. Das Spektrum reicht von einer einfachen Freistellung der Mädchen bzw. Jungen vom laufenden Unterricht bis hin zu einer Einbettung des Aktionstages in ein umfassendes Konzept zur schulischen Berufsorientierung. Um die Schulen dabei zu unterstützen, hat die Behörde für Schule und Berufsbildung eine Handreichung zur unterrichtlichen Vor- und Nachbereitung sowie zur Durchführung des Girls'Days herausgegeben, die hier als Download zur Verfügung steht.

















