Regelungen zur Schulfreistellung und Versicherung am Girls'Day

Für Schülerinnen aus Bremen und Bremerhaven wird die Teilnahme am Girls'Day durch eine Verfügung der Senatorin für Bildung und Wissenschaft geregelt. Die Verfügung ergeht an alle Schulen der Sekundarstufen I und II jährlich jeweils im Februar des Jahres. Die Teilnahme am Girls’Day ist damit zur Unterrichtsveranstaltung erklärt.

Der Versicherungsschutz ist gewährleistet, wenn die Mädchen in der Schule eine Anmeldebestätigung für die Girls'Day-Aktion vorgelegt haben, die sie besuchen werden.

Schulverordnung 2012 [107,21 kB]

Anmeldebestätigung 2012 [56,67 kB]

Weitere Informationen: www.lis.bremen.de/girlsday

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