Regelungen zur Schulfreistellung und Versicherung am Girls'Day

Das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport empfiehlt dringend, den Tag als schulische Veranstaltung / Projekttag für die Jahrgangsstufen 7 - 9 durchzuführen. Der Zukunftstag kann auch dann als schulische Veranstaltung gelten, wenn nicht alle Schülerinnen und Schüler einer Klasse oder eines Kurses daran teilnehmen. Entscheidend ist, dass die Veranstaltung in einem inneren Zusammenhang mit dem Unterrichts- und Erziehungsauftrag der Schule steht und die Teilnahme der Schülerinnen und Schüler unter organisatorischer Verantwortung und allgemeiner Aufsicht der Schule erfolgt. Hierfür müssen mindestens die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Inhaltliche Vor- und Nachbereitung in der Schule,
  • Erfassung durch die Schule, in welchem Unternehmen sich die Schülerinnen und Schüler befinden,
  • Information der Schule, welche Tätigkeiten die Schülerinnen und Schüler verrichten und welche Kenntnisse ihnen vermittelt werden sowie
  • Information der Schule, ob eine dem Alter der Schülerinnen und Schüler und der Art der Tätigkeit entsprechende Aufsicht gewährleistet ist.

Bei schulischen Veranstaltungen besteht Unfallversicherungsschutz für die teilnehmenden Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte.
Da es sich um Betriebserkundungen handelt, hat der Schulträger Haftpflichtdeckungsschutz bereitzustellen, der dann eintritt, wenn keine Aufsichtspflichtverletzung vorliegt und die Schülerin oder der Schüler selbst für den verursachten Schaden haften müsste. Eine Beurlaubung ist nicht erforderlich.

Außerdem können Eltern oder volljährige Schülerinnen und Schüler einen individuellen Antrag auf Beurlaubung bei der jeweiligen Schule stellen. Die Entscheidung trifft die Schule gemäß Nummer 8 der VV-Schulbetrieb. Unfallversicherungsschutz durch die Schule besteht in diesem Fall nicht, da die Schülerinnen und Schüler vom Schulbesuch beurlaubt sind und die Teilnahme privat erfolgt. Für Mädchen, die am 26.04.2007 an einem Tagespraktikum in einem Betrieb oder einer Institution teilnehmen, die auf der Homepage des Projekts "Girls'Day - Mädchen-Zukunftstag" (www.girls-day.de) registriert sind, hat die bundesweite Koordinierungsstelle eine Unfall- und Haftpflichtversicherung abgeschlossen, die dann eintritt, wenn kein Unfallversicherungsschutz durch die Schule besteht. Für Mädchen, die an diesem Tag auf der Aktionslandkarte des "Girls'Day" nicht registrierte Unternehmen oder Organisationen aufsuchen, und für Jungen wird das Land eine Unfall- und Haftpflichtversicherung abschließen.

Mädchen
Unternehmen
Arbeitskreise
Schulen
Eltern
Girls' Day Info
Service & Material
Presse