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Regelungen zur Schulfreistellung und Versicherung am Girls'Day
Alle Schulleitungen wurden von Kultusministerin Gabriele Warminski-Leitheußer gebeten, den Girls’ Day zu unterstützen und zur schulischen Veranstaltung zu erklären. Damit sind die teilnehmenden Schülerinnen wie bei Betriebspraktika gesetzlich unfallversichert. Eventuell verschuldete Sach- und Vermögensschäden sind in der Regel über die "Freiwillige Schüler-Zusatzversicherung" oder die private Haftpflicht der Eltern haftpflichtversichert.
Die Ministerin für Kultus, Jugend und Sport des Landes Baden-Württemberg, Frau Gabriele Warminski-Leitheußer, hat in einem Rundschreiben alle Schulleiterinnen und Schulleiter gebeten, den Girls'Day zu unterstützen, Schülerinnen zur Teilnahme zu ermuntern und Eltern auf den Aktionstag hinzuweisen:
"[...] Die Schulen bitte ich, den Girls´ Day und den Boys´ Day unterrichtlich vor- und nachzubereiten und ihn fest in die Berufs- und Studienorientierung Ihrer Schule zu integrieren. Es sollte für alle Schülerinnen und Schüler an jeder Schule in Baden-Württemberg die Möglichkeit bestehen, im Rahmen des Girls´Day und des Boys´ Day eigene Praxiserfahrungen in entsprechenden Berufen zu sammeln. Bitte tragen Sie dafür Sorge, dass die Intention dieses Berufsorientierungstages, gerade in „geschlechtsuntypische“ Berufssparten "hinein zu schnuppern", gewahrt bleibt. Damit die teilnehmenden Schülerinnen und Schüler versichert sind, bitte ich Sie, den Girls´ Day und den Boys´ Day als schulische Veranstaltung durchzuführen. [...]"
Schulverordnung 2011 [82,36 kB]

















