Regelungen zur Schulfreistellung und Versicherung am Girls'Day

In Niedersachsen wird seit 2001 der Girl' Day durchgeführt. Seit dem 1. 3. 2006 findet zeitgleich mit dem Girls'Day der "Zukunftstag für Mädchen und Jungen" statt. Der vom Kultusministerium geänderte Erlass zur "Berufsorientierung an allgemein bildenden Schulen" in Niedersachsen beinhaltet eine Reihe von Regelungen für die Organisation des Zukunftstages/Girls'Day:

  • Ziel ist, Schülerinnen und Schülern einen Einblick in Berufe zu verschaffen, die geeignet sind, das traditionelle, geschlechtsspezifisch geprägte Spektrum der Berufswahl zu erweitern.
  • Der "Zukunftstag für Mädchen und Jungen" ist ein verpflichtender Baustein zur Berufsorientierung an allgemein bildenden Schulen.
  • Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 - 10 können an berufsorientierenden Angeboten in Unternehmen und anderen geeigneten Einrichtungen teilnehmen oder Mitglieder ihrer Familie bzw. ihres Bekanntenkreises an deren Arbeitsplatz begleiten.
  • Betriebserkundungen am Zukunftstag gelten als schulische Veranstaltungen. Die Erziehungsberechtigten informieren die Schule darüber, dass ihr Kind an einer externen Veranstaltung teilnimmt. (Eine Unterrichtsbefreiung muss nicht beantragt werden.)
  • Für die Schülerinnen und Schüler besteht ein Versicherungsschutz (Unfall- und Haftpflichtversicherung).
  • Die Vor- und Nachbereitung des Zukunftstages findet in der Schule statt.
  • Schülerinnen und Schüler können alternativ auch an Veranstaltungen zur Berufsorientierung in der Schule teilnehmen.
  • Alle inner- und außerschulischen Angebote sollen für Mädchen und Jungen getrennt durchgeführt werden.

Sie können den Erlass " Berufsorientierung an allgemein bildenden Schulen" als PDF herunter laden.