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Schulfreistellung

Sind die Mädchen am Girls'Day vom Unterricht freigestellt?

In fast allen Bundesländern empfehlen die Kultusministerien die Teilnahme am Mädchen-Zukunftstag für alle Schülerinnen ab der 5. Klasse. Der Aktionstag als Projekttag der Schule ermöglicht weitere schulinterne Angebote und jungenspezifische Programme am Aktionstag.


Der Girls'Day gilt als zusätzlicher und sinnvoller Baustein innerhalb der Programme und Aktivitäten der Schulen zur Berufsorientierung in den unterschiedlichen Jahrgangsstufen. Eine Vor- und Nachbereitung des Zukunftstages erfolgt in der Regel in der Schule. Sollte der Girls'Day nicht als Schulveranstaltung durchgeführt werden, können Schülerinnen auch individuell auf Antrag der Eltern vom Schulunterricht freigestellt werden. Das Antragsformular können Sie als PDF im Downloadcenter unter "Elternbriefe & Antrag auf Schulfreistellung" herunterladen. Die Erziehungsberechtigten reichen den Antrag auf Freistellung bei der Schule ein. Dieser gewährt in der Regel die Freistellung vom Unterricht.

Regelungen in den Bundesländern

In den Bundesländern ist die Schulbefreiung unterschiedlich geregelt. Hier gelangen Sie zu einer Übersicht aller Verordnungen in den Bundesländern. Die für 2014 gültigen Regelungen zur Schulfreistellung in den einzelnen Bundesländern und Fragen zur Versicherung am Aktionstag werden aktualisiert, sobald die Freigabe durch die jeweiligen Kultusministerien erteilt ist. Weitere Informationen und Angaben zur Schulfreistellung rund um den Mädchen-Zukunftstag erhalten Sie bei den Kultusministerien.


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